1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Front Group GmbH (nachfolgend als FRONT genannt) ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes FRONT Reiseveranstaltungsangebot betrifft.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung ist umgehend der Reisepreis gemäss aufgeführtem Zahlungsziel zu bezahlen. Ihre Reservation ist bereits nach Anmeldung für uns verbindlich. Die Reisedokumente werden erst nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistung zu verweigern.
3. Rücktrittsbedingungen
Die Buchung ist verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Bei Nichterscheinen ist der Kunde trotzdem verpflichtet den ganzen Betrag zu erstatten.
4. Unsere Haftung
FRONT bezahlt im Falle des Ausfalls, den vom Kunden bezahlten Betrag zurück, soweit es FRONT nicht möglich war, Ihnen vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf den bezahlten Preis beschränkt. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Verspätungen, kurzfristige Spielverschiebungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnung und Verkehrsbehinderungen zurückzuführen sind.
5. Reklamationen
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Veranstaltungstermin bei FRONT schriftlich bekanntzugeben.
6. Programmänderungen
Unvorhergesehene Umstände können Programmänderungen erfordern. FRONT bemüht sich, Sie sofort zu orientieren und eine Ersatzlösung anzubieten.
7. Preise
FRONT muss sich vorbehalten, in bestimmten Fällen (z.B. Transport-Tarifänderungen, neu eingeführte oder erhöhte Gebühren, staatlich verfügte Preiserhöhung, Wechselkursänderungen usw.) die Preise anzupassen. Die Eintrittskarten müssen bei Ticket-Agenturen eingekauft werden. Wir können diese nicht zum offiziellen aufgedruckten Preis beziehen, sondern müssen diese Tickets zum jeweiligen Marktpreis kaufen.
8. Nichtdurchführung der Reise
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass FRONT gezwungen ist, die Reise zu annullieren (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höhere Gewalt). Diesfalls wird der Preis rückerstattet. Eine weitere Haftung besteht nicht.
9. Pass, Visa, Impfungen
Für die Einreise in gewisse Länder und je nach Staatsangehörigkeit bestehen Pass, Visa oder Impfvorschriften. FRONT übernimmt keine Haftung für eine allfällige Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingehaltener Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsbestimmungen. Für diese ist der Reisende alleine verantwortlich.
10. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen erbringt FRONT Fremdleistungen, und haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Sportveranstaltung. Falls FRONT nicht in der Lage ist, die versprochenen oder bestätigten Karten zu liefern, wird nur für den bezahlten Preis gehaftet. Weitere Forderungen oder Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei jeder Buchung erhält der Kunde eine Bestätigung mit genauen Informationen zum Ticketversand.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und FRONT ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen FRONT können nur am Geschäftssitz von FRONT in St. Gallen, Schweiz angebracht werden.
12. Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung ist freiwillig. FRONT übernimmt keine Haftung.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.